Alle Informationen zur Mitgliedschaft
Was wäre der Sportverein ohne seine Mitglieder?
Mit einer Mitgliedschaft hast du die Möglichkeit aktiv am Sportangebot und/oder den Vereinstätigkeiten teilzunehmen bzw. mitzuwirken.
Über unser umfangreiches Sportangebote kannst du dich auf dieser Internetseite informieren.
Nachfolgend findest du alle Informationen zur Mitgliedschaft bei uns. Solltest du noch Fragen haben, kannst du uns gerne per E-Mail kontaktieren.
Simon Koep (Mitgliederverwaltung)
mitgliedschaft@sv-kripp.de
Mitgliedsantrag online
Unseren Mitgliedsantrag kannst du direkt online ausfüllen. Einfach auf den Button „Online-Mitgliedsantrag“ klicken und den weiteren Anweisungen folgen.
Wichtig ist, dass du nach dem Ausfüllen des Online-Mitgliedantrags noch eine E-Mail mit einem Bestätigungslink erhältst. Der Link muss binnen 24 Stunden bestätigt werden.
Mitgliedsbeiträge ab 01.07.2026
Alle Beträge sind Monatsbeiträge. Die Abbuchung erfolgt ausschließlich per Lastschrift, halbjährlich im März und September.
| Ermäßigt Kinder und Jugendliche bis zum 18. Lebensjahr. | 7,00 € |
| Vollzahler Erwachsene ab dem 18. Lebensjahr. | 10,00 € |
| Familienbeitrag (1 Erwachsener, 2 Kinder, weitere Kinder beitragsfrei) Mindestens 4 Personen, 3 Mitglieder mit höchstem Beitrag bezahlen, weitere Personen beitragsfrei. Voraussetzungen: Alle Mitglieder aus einem Haushalt, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre, Abbuchung von einem Konto. | 24,00 € |
| Familienbeitrag (2 Erwachsene, 1 Kind, weitere Kinder beitragsfrei) Mindestens 4 Personen, 3 Mitglieder mit höchstem Beitrag bezahlen, weitere Personen beitragsfrei. Voraussetzungen: Alle Mitglieder aus einem Haushalt, Kinder/Jugendliche bis 18 Jahre,vAbbuchung von einem Konto. | 27,00 € |
| Zusatz-Abteilungsbeitrag Stadtsoldaten/Prinzengarde Zusätzlich zum Grundbeitrag für jede Person (Erwachsene und Kinder/Jugendliche), die in der Abteilung Stadtsoldaten/Prinzengarde gemeldet ist. | 5,00 € |
| Förderndes Mitglied Der Betrag ist frei wählbar. | – € |
| Ehrenmitglieder Ehrenmitglieder zahlen gemäß Vereinssatzung keinen Vereinsbeitrag. | beitragsfrei |
| Übungsleiter*innen Nutzt der Übungsleiter kein Angebot des Sportvereins, kann ihm auf Wunsch Beitragsfreiheit gewährt werden. | beitragsfrei |