AbteilungsleiterMarc GöttlicherDie Abteilungsleitung der Fußballabteilung ist eindeutig festgelegt: Der Vorsitzende des Hauptvereins ist geborenes Mitglied der Fußballabteilungsleitung und nimmt automatisch die Funktion des Abteilungsleiters Fußball wahr. Eine gesonderte Wahl oder Benennung ist hierfür nicht erforderlich.
Der Abteilungsleiter trägt die Gesamtverantwortung für alle organisatorischen, strategischen und administrativen Belange der Fußballabteilung. Er steuert und koordiniert die übergeordneten Abläufe innerhalb der Abteilung und sorgt für eine abgestimmte Zusammenarbeit der einzelnen Verantwortungsbereiche.
Zu seinen Aufgaben gehört außerdem die Terminplanung und Organisation von Veranstaltungen und Sitzungen der Fußballabteilung. Der laufende Trainings- und Spielbetrieb ist hiervon ausdrücklich ausgenommen.
Darüber hinaus ist der Abteilungsleiter für die Koordination des Vereinsgeländes im Hinblick auf das Infrastrukturvermögen zuständig. Dies umfasst insbesondere Neuanschaffungen, Instandhaltung sowie Weiterentwicklungen von Anlagen, Geräten und Räumlichkeiten. Platz- und Trainingsbelegungen fallen nicht in seinen Aufgabenbereich.
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